Institut für feministisch reflektierte Psychologie und Pädagogik
St. Gallen und Zürich
Rechtsform und Sitz
1. Das Institut für feministisch reflektierte Psychologie und Pädagogik,
kurz iff-forum genannt, ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit
Sitz in St. Gallen und Zürich.
Gemeinnützigkeit
2. Der Verein ist gemeinnützig tätig, er verfolgt neben der Aufrecht-
erhaltung des Institutsablaufs keine eigenwirtschaftliche Zwecke.
Zielsetzung
3. Der Verein setzt sich folgende Ziele:
a) Die Vermittlung feministischer Erkenntnisse und Erfahrungen auf den
Gebieten der Psychologie und Pädagogik und angrenzender Fach-
gebiete, die noch ungenügend wahrgenommen und verbreitet werden.
b) Die permanente kritische Auseinandersetzung mit patriarchalen
Theorien sowie die gegenseitige Durchdringung von Theorie und
Praxis.
c) Die Aufrechterhaltung eines Forums, an dem Fach- und Praxisfrauen
zu Wort kommen und den Dialog pflegen, um voneinander zu lernen.
d) Das iff-forum ist ein Verständigungs- und Arbeitsort von Frauen für
Frauen.
Arbeitsweise
4. Der Verein arbeitet auf folgende Weise:
- Vorträge
- Seminare
- Workshops
- Ein jährlliches Treffen für Austausch und Vernetzung
- Vermittlung von Adressen für Beratung und Supervision
- Führung einer Liste von feministisch relevanter Literatur und
wissenschaftlichen Publikationen.
Finanzielle Mittel
5. Die finanziellen Mittel bestehen aus
- Vereinsbeiträgen
- Beiträgen von Gönnerinnen und Gönnern, Spenden, Legaten
- Einnahmen aus Veranstaltungen
- Einnahmen aus Sammlungen und sonstigen Aktionen des Vereins
- Beiträgen aus öffentlicher Hand
Vereinszugehörigkeit
1. Mitträgerinnen des Vereins können Frauen und Frauenorganisa-
tionen werden, die diese Statuten anerkennen.
a) Als Passivmitglieder sind auch Männer willkommen.
Verpflichtung
2. Jede Vereinsfrau ist verpflichtet, den Zweck, die Interessen und das
Ansehen des Vereins nach Kräften zu fördern.
Eintritt
3. Die Aufnahme erfolgt durch die Beitrittserklärung und die Entrichtung
des Jahresbeitrages.
Austritt
4. Der Austritt kann den Vorstandsfrauen jeweils per Ende eines
Beitragsjahres schriftlich mitgeteilt werden.
Ausschluss
5. Ausschluss einer Vereinsfrau ist möglich, wenn sie gegen die
Vereinsziele handelt. Der Ausschluss erfolgt durch die Vorstands-
frauen.
Organe
1. Die Organe des Vereins sind
a) die Hauptversammlung
b) die Vorstandsfrauen
c) die Kontrollstelle
Vereinsversammlung
2. Vereinsversammlungen
Es findet jährlich eine Hauptversammlung statt. Die Einladung erfolgt
schriftlich mindestens drei Wochen im voraus. Die Hauptversammlung
wählt auf die Dauer von zwei Jahren mindestens drei Vorstandsfrauen
und eine bis zwei Revisorinnen, genehmigt Jahresbericht und Jahres-
rechnung, setzt die Höhe des Jahresbeitrages fest und beschliesst
über alle weiteren Geschäfte, die ihr von den Vorstandsfrauen vor-
gelegt werden, sowie Statutenänderungen.
Vorstandsfrauen und Geschäftsführung
3. Vorstandsfrauen
a) Die Vorstandsfrauen konstituieren sich selbst. Sie sind befugt,
ausgeschiedene Frauen zu ersetzen sowie den Kreis zu erweitern.
Derartige Wahlen sind der nächsten Hauptversammlung zur
Bestätigung vorzulegen.
b) Die Vorstandsfrauen führen die Geschäfte des Vereins, soweit dafür
nicht nach Gesetz oder Statuten die Hauptversammlung zuständig ist.
Sie regeln die Vertretung des Vereins nach aussen und können aus
ihrer Mitte und eventuell unter Zuzug weiterer Mitarbeiterinnen
Ausschüsse bilden.
Revision
4. Kontrollstelle
Die Rechnungsrevisorinnen haben zuhanden der Hauptversamm-
lung die Jahresrechnung und den Vermögensstand sowie die Kassen-
führung zu prüfen.
Die Revisorinnen dürfen nicht Vorstandsfrauen sein und müssen
nicht im Verein sein.
Beirätinnen
Die Vorstandsfrauen können geeignete Frauen als wissenschaftliche Beirätinnen wählen. Auf Wunsch erhalten diese die Vereinsunterlagen, ohne Beitragsverpflichtungen zu haben.
Ehren- Vereinsfrauen
Frauen, denen das iff-forum langjährige oder spezifische Dienste verdankt, können zu Ehren-Vereinsfrauen erklärt werden. Auf Wunsch erhalten diese die Vereinsunterlagen, ohne Beitragsverpflichtungen zu haben.
Kooperierende Organisationen
Als kooperierende Organisation unterhält das iff-forum spezielle Kontakte zum Internetportal ffrps-Symbola sowie zum Zentrum für Form und Wandlung (oip) zwecks gegenseitiger Unterstützung ihrer gleichgerichteten Ziele und der Verlinkung.
Vereinsjahr
1. Das Vereinsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
Auflösung
2. Ein Beschluss auf Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung
von zwei Dritteln der an der Vereinsversammlung Anwesenden. Im
Falle der Auflösung ist allfälliges Vermögen von der Vereinsver-
sammlung an die Institution zu überweisen, deren Zielsetzung
derjenigen des Vereins iff-forum am nächsten kommt.
Inkrafttreten
3. Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 1. Dezember 1991, vom
1. März 2001, vom 1. Mai 2002 und vom 16. April 2008 und treten
am 27. Mai 2009 in Kraft.